Teilnahmebedingungen für die Ferienfreizeit
„Kinderferienspiele Aldenhoven e. V.“
1. Veranstalter, Ort und Zeitraum
Der Verein „Kinderferienspiele Aldenhoven e. V.“ fungiert als Veranstalter der Ferienfreizeit. Die Veranstaltung findet im genannten Zeitraum auf dem St. Sebastianus Schützenplatz in der Höningstraße in Jüchen (Aldenhoven) statt.
2. Zielgruppe
An der Ferienfreizeit können Kinder teilnehmen, die zwischen 6 und 14 Jahre alt sind.
3. Betreuungszeiten
Die Betreuung der Kinder erfolgt täglich von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Kinder sollten pünktlich gebracht und abgeholt werden, da eine Betreuung außerhalb dieser Zeiten nicht gewährleistet wird.
4. Leistungen und Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst festgelegte Leistungen, die mit der Anmeldung verbunden sind. Aufgrund verbindlicher Vorplanungen und Vorauszahlungen des Veranstalters ist die Teilnahmegebühr nicht erstattungsfähig.
5. Gesundheit und Mitteilungspflichten
Während der Ferienspielwoche gelten die jeweils aktuellen Gesundheitsrichtlinien, die von allen Teilnehmenden einzuhalten sind. Bei Nichtbeachtung dieser Richtlinien kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
Eltern sind verpflichtet, eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, wie akute Erkrankungen, Allergien oder notwendige Medikamenteneinnahme, die Auswirkungen auf die Teilnahme haben könnten, vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Die Betreuer dürfen aus gesetzlichen Gründen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen.
6. Verhalten und Teilnahme am Programm
Von allen Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich aktiv am Gruppengeschehen beteiligen und die von den Betreuern festgelegten Regeln einhalten. Die Regeln werden durch das Betreuungspersonal erklärt.
Bei Verstößen gegen die Regeln kann das Kind von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall muss das Kind von einer erziehungsberechtigten Person auf eigene Kosten abgeholt werden. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht.
7. Haftung und Versicherung
Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht ausschließlich während der Betreuungszeiten.
Für Personen- und Sachschäden, die durch ein teilnehmendes Kind verursacht werden, haftet weder der Verein „Kinderferienspiele Aldenhoven e. V.“ noch das Betreuungspersonal. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung der erziehungsberechtigten Person.
Die Kinder sind über ihre Erziehungsberechtigten unfall- und haftpflichtversichert. Eine zusätzliche Versicherung durch den Veranstalter wird nicht abgeschlossen.
8. Ausschluss von der Teilnahme
Ein Ausschluss von der Ferienfreizeit kann bei Verstößen erfolgen, insbesondere Verstöße gegen die geltenden Gesundheitsrichtlinien, wiederholtem Fehlverhalten oder Gefährdung anderer Teilnehmer*innen.
9. Sonstiges
Änderungen im Programmablauf bleiben vorbehalten.
